ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship
Mit dem ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship fördert die Austrian Breast and Colorectal Cancer Study Group (ABCSG) gemeinsam mit der HIL Foundation Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus den Bereichen der Brustkrebsforschung, die einen Forschungsaufenthalt an einer renommierten (universitären) Forschungseinrichtung im Ausland durchführen wollen.
Zentrale Zielsetzungen des ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship sind die Förderung des talentierten wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich, der Transfer von an ausländischen Institutionen erworbenem Know-how in die österreichische Forschungslandschaft, und damit letztlich die Förderung und Absicherung der Exzellenz österreichischer Behandlungseinrichtungen.
Key Facts
Höhe des Stipendiums
50.000,– EUR pro Jahr
Dauer des Stipendiums
12 bis maximal 24 Monate
Einreichfrist
31. März 2027
Die Bewerbung für das ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship steht hoch qualifizierten Nachwuchs-Wissenschafter:innen offen, die
- vor maximal zehn Jahren das Diplomstudium der Humanmedizin (Dr.med.univ.) oder das Doktoratsstudium (Dr., PhD) abgeschlossen haben und nicht älter als 40 Jahre alt sind.
- österreichische Staatsbürger:innen sind oder für mindestens fünf Jahre in den letzten zehn Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten,
- ihre Forschungserfahrung durch wissenschaftliche Publikationen (in einer dem Karriereverlauf entsprechenden Anzahl) nachweisen können,
- eine ausführliche Beschreibung des Forschungsprojekts inklusive Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts, und
- eine Einladung der ausgewählten universitären Forschungseinrichtung im Ausland vorlegen.
→ Es wird erwartet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in Österreich aufhalten und nach Abschluss des Forschungsaufenthalts wieder nach Österreich zurückkehren.
→ Die Rückkehr an eine österreichische wissenschaftliche/klinische Institution, durch die das gewonnene Know-how wieder in die österreichische Forschung eingebracht werden soll, ist eine wesentliche Zielsetzung des Stipendiums.
→ Die Rückkehr sollte im Idealfall direkt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt angetreten werden. Im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der ABCSG kann die Rückkehrphase bis zu 12 Monate nach dem Ende des durch das ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship finanzierten Auslandsaufenthaltes angetreten werden.
Dauer der Förderung
Das ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship wird für die Dauer von mindestens 12 Monaten vergeben. (Eine kürzere Laufzeit kann nicht beantragt werden.) Eine einmalige Verlängerung um bis zu weitere 12 Monate kann bei der ABCSG beantragt werden.
Auszahlung
Die ABCSG überweist den Stipendienbetrag in monatlichen Raten direkt an den Stipendiaten/die Stipendiatin. Die erste Überweisung erfolgt frühestens zwei Monate vor Projektbeginn auf Basis der Vorlage einer schriftlichen Zusage der Gastinstitution, um die Reise- und Kosten für die neue Wohnung (Kaution, Makler etc.) zu unterstützen. Der:Die Stipendiat:in muss für den genehmigten Forschungsaufenthalt ein Girokonto bei einer österreichischen Bank haben. Nur in begründeten Ausnahmefällen können die Überweisungen auf ein ausländisches Konto des:der Stipendiat:in erfolgen (etwaige Spesen gehen zu seinen/ihren Lasten).
Bedingungen
Den Antragstellerinnen und Antragstellern steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Diese Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der ABCSG schriftlich mitzuteilen, um eine Doppelförderung auszuschließen.
Nach Beendigung des Stipendiums ist ein Arbeitsbericht vorzulegen.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen, z.B. wenn nicht offengelegt wird, dass bereits von einer anderen Stelle ein Stipendium bezogen wird, ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Antrag
Um einen Antrag für das ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship zu stellen, sind folgende Schritte erforderlich:
- Berücksichtigung der allgemeinen Hinweise
- Vorbereitung der Unterlagen
- Einreichen der Unterlagen
I. Allgemeine Hinweise
Ende der Einreichfrist
31. März 2027
Sprache des Antrags
Der Antrag ist in englischer Sprache zu verfassen.
Nachträgliche Änderungen
Nach Einlangen des Antrags sind Änderungen oder die Nachreichung von fehlenden Unterlagen nicht möglich. Nur Anträge, die den formalen Kriterien entsprechen, werden in den Bewertungsdurchgang aufgenommen.
II. Vorbereitung der Unterlagen
Für den vollständigen Antrag sind Bewerbungsunterlagen sowie Projektunterlagen vorzubereiten.
1. Bewerbungsunterlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- Publikationsliste: Übersichtliche Gliederung, d.h. eine vollständige Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen in umgekehrter chronologischer Reihenfolge mit Angabe aller Autor:innen, Titel, Publikationsorgan, Jahr, DOI-Angabe.
- Beschreibung der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit, einschließlich Ausbildung.
- schriftliche Bestätigung der Institutsleitung in Österreich, dass der Antragsteller/die Antragstellerin nach Beendigung des Forschungsaufenthalts in eine seinen/ihren Leistungen angemessene Position wieder im Institut aufgenommen wird.
- schriftliche Bestätigung des gastgebenden Instituts im Ausland (mit dem Briefkopf der Forschungsstätte), dass es den Antragsteller/die Antragstellerin akzeptiert und einen Forschungsplatz zur Verfügung stellt.
- Empfehlungsschreiben von zwei Personen, die den Antragsteller/die Antragstellerin während der wissenschaftlichen Ausbildung oder der anschließenden Tätigkeit persönlich gekannt haben und die Entwicklung beurteilen können.
- Bestätigung, dass keine andere Förderung angesucht wurde bzw. Bekanntgabe, welche angesucht wurde.
2. Projektunterlagen
2a. Outline (Abstract: ein- bis zweiseitige Kurzfassung des Forschungsvorhabens)
2b. Detaillierter Forschungsplan für den Aufenthalt im Ausland (ca. 10 – 20 Seiten)
Bei der Projektbeschreibung sind zu berücksichtigen:
- Allgemeine Zielsetzung, inkl. Angaben zu Art und Ausmaß des Beitrags des Antragstellers/der Antragstellerin zum Gesamtprojekt (wenn das Forschungsvorhaben in ein größeres Projekt eingebettet ist)
- Detaillierte Problemstellung
- Methodische Überlegungen
- Zeitplan (Förderdauer 12 bis maximal 24 Monate)
- Auswahlbibliografie
3. Kostenplan
Dem Antrag ist ein detaillierter Kostenplan (Budget) für die Dauer des Aufenthalts beizulegen. Die Einreichung ist entweder als Excel oder PDF-Datei möglich.
III. Einreichen der Unterlagen (mittels online-Formular)
Die vorbereiteten Unterlagen sind über das Online-Formular zu übermitteln.
Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die Unterlagen in insgesamt drei bzw. vier PDF-Dateien bzw. alternativ drei PDF-Dateien und eine Excel-Datei hoch.
Geben Sie im Abstract Ihren Namen und den Titel des Projektvorhabens an. In der elektronischen Version sind keine Unterschriften notwendig. Geschützte Dateien werden nicht akzeptiert.
Die Größe der einzelnen Dateien darf 3 MB nicht überschreiten.
Die Dateien sind folgendermaßen zu benennen:
- Bewerbung_Nachname.pdf (→ Bewerbungsunterlagen)
- Abstract_Nachname.pdf (→ Outline)
- Proposal_Nachname.pdf (→ Forschungsplan)
- Budget_Nachname.xlsx oder Budget_Nachname.pdf (→ Kostenplan)
Bearbeitung
Sollten Sie keine automatische System-Bestätigung über den Versand Ihrer Unterlagen erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an .
Nach dem fristgerechten Eingang eines Antrags wird dieser auf Vollständigkeit und das Vorhandensein formaler Mängel geprüft. Die Antragsteller:innen erhalten nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung eine Bestätigung des Erhalts per E-Mail.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für das ABCSG – HIL Foundation International Research Fellowship dauert in etwa drei Monate. Das ABCSG-Vergabekomitee besteht aus international anerkannten Expert:innen unterschiedlicher in der Behandlung und Erforschung von Brustkrebs tätiger Fachrichtungen. Für jeden Antrag werden mindestens drei Gutachten von einzelnen Mitgliedern des Vergabekomitees oder allenfalls externen Expert:innen eingeholt. Auf Basis der Gutachten trifft das Komitee die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet wie z.B. mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse (Selbstdeklaration). Die Gutachter:innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.
Vorauswahl
In der ersten Auswahlrunde entscheidet das Vergabekomitee, welche Anträge den Kriterien entsprechen. Gelangt das Gremium zur Ansicht, dass ein Antrag nicht den Kriterien des Förderprogramms entspricht, wird dieser abgelehnt. Nach der Entscheidung über die Shortlist erhalten die Antragsteller:innen eine schriftliche Begründung für die Ablehnung des Antrags bzw. die Information, dass der Antrag in die weitere Begutachtung gelangt.
Gutachten
Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragsteller:innen und von Teilaspekten des Forschungsprojekts auf einer Skala von 1-10 (1-2 = unzureichend, 9-10 = hervorragend):
Bewertet werden die
- Wissenschaftliche Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin und Befähigung zur Durchführung des Projekts,
- Originalität des Forschungsprojekts und Relevanz des Projekts für den Fachbereich,
- Klarheit der Forschungsfragen (Hypothesen),
- Angemessenheit der Methodik (inkl. Arbeits- und Zeitplan) und
- Durchführbarkeit des Projekts (Institutsausstattung, wissenschaftliches Umfeld)
Vergabesitzung und Evaluierungssitzungen
Die Entscheidung über die Auswahl der Stipendiat:in erfolgt in der Vergabesitzung.
Die Entscheidung über die weitere Gewährung des Stipendiums erfolgt in den Evaluierungssitzungen. Diese erfolgen halbjährlich nach Erhalt des jeweiligen Zwischenberichts.
Nach Erhalt eines Stipendiums
- Abschluss des Fördervertrages
Antritt
Das Stipendium muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Fördervertrags angetreten werden; der geplante Projektantritt wird im Fördervertrag festgelegt. Erfolgt der Projektantritt nicht innerhalb dieser Frist, ist eine begründete Verzögerung von bis zu weiteren 6 Monaten zulässig, wobei die ABCSG über eine solche Verzögerung rechtzeitig zu informieren ist
In diesem Fall behält sich die ABCSG vor, die Förderungszusage zu widerrufen bzw. die Auszahlungsmodalitäten entsprechend anzupassen.
Das Stipendium beinhaltet keinerlei Versicherungsleistungen. Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin ist verpflichtet, eigenverantwortlich für einen angemessenen Versicherungsschutz (insbesondere Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) Sorge zu tragen.
Änderungen am Forschungsvorhaben, die vom ursprünglichen Projektplan wesentlich abweichen, sind der ABCSG umgehend schriftlich mitzuteilen und müssen vom Vergabekomitee genehmigt werden.
Falls der Forschungsaufenthalt unterbrochen werden muss, ist die ABCSG unverzüglich darüber zu informieren. Für den Zeitraum der Unterbrechung werden keine Mittel überwiesen.
Muss das Projekt vorzeitig beendet werden, ist das der ABCSG ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Das restliche Stipendium wird in diesem Fall nur mehr anteilsgemäß ausbezahlt. Allfällig überschüssig bezogene Projektmittel müssen an die ABCSG rücküberwiesen werden.
Berichtlegung
Bei einem 12-monatigen Stipendium ist nach Abschluss des 6. Monats ein Zwischenbericht (max. 5 Seiten) und nach Abschluss des 12. Monats ein Endbericht (max. 10 Seiten) vorzulegen.
Bei einem 24-monatigen Stipendium ist nach Abschluss des 6., 12. und 18. Monats ein Zwischenbericht (max. 5 Seiten) und nach Abschluss des 24. Monats ein Endbericht (max. 10 Seiten) vorzulegen.
Der Bericht hat folgende Angaben zu enthalten:
- Projektfortschritt:
- Welche Arbeitsschritte wurden durchgeführt?
- Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
- Finanzbericht:
- Überblick über die Verwendung der Fördermittel.
- Allfällige Abweichungen von ursprünglichen Budgetplänen erklären.
- Belege für Ausgaben ab einem Wert über EUR 250 pro Ausgabe vorlegen.
- Probleme / Herausforderungen:
- Verzögerungen oder Schwierigkeiten im Projekt.
- Eventuelle Änderungen im Arbeitsplan.
- Zukünftige Planung (bei Zwischenberichten):
- Nächste Schritte und geplante Meilensteine.
- Publikationen oder Ergebnisse:
- Falls schon wissenschaftliche Artikel, Vorträge, Patente oder andere Outputs entstanden sind.
- Ergebnisse aller publizierten und eingereichten Arbeiten sowie von Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Stipendium / Forschungsaufenthalt stehen und zur Einreichung vorgesehen sind bzw. vorbereitet werden.
- Konferenzteilnahme, Vorträge
Für die Basisinformationen stellt die ABCSG ein Formular zur Verfügung, das ebenfalls auszufüllen und Berichten beizulegen ist.
Bei einem 12-monatigen Stipendium bedeutet das: nach Abschluss des 6. Stipendiummonats ist ein Zwischenbericht vorzulegen (max 5 A4 Seiten); nach Abschluss des 12. Stipendiummonats ist ein Endbericht (max 10 A4 Seiten) vorzulegen.
Bei einem 24-monatigen Stipendium ist nach Abschluss des 6., 12. Und 18. Stipendiummonats ein Zwischenbericht vorzulegen (max 5 A4 Seiten); nach Abschluss des 24. Stipendiummonats ist ein Endbericht (max 10 A4 Seiten) vorzulegen.
Acknowledgement / Nennung des Stipendiums
Das Stipendium ist in sämtlichen Publikationen und Vorträgen, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, entsprechend zu nennen und zu würdigen.
06.11.2026
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